Sachverständiger Lindau

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Michael Pfeiler M. Sc. Lindau
Dipl.-Ing. (FH)

Michael Pfeiler M. Sc.

Bausachverständiger und Baugutachter

Im Ängerle 22
88149 Nonnenhorn
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (FH)
  • Master of Science
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU Stuttgart)
  • Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lindau steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Michael Pfeiler M. Sc. als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Michael Pfeiler M. Sc. kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lindau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lindau kommen bzw. sich nicht in Lindau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lindau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Lindau ist eine Große Kreisstadt mit ca. 25.000 Einwohnern und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreisesim bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.

Die Stadt, bis 1803 freie Reichsstadt, liegt am östlichen Ufer des Bodensees im Dreiländereck Deutschland


Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Michael Pfeiler M. Sc. kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lindau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lindau kommen bzw. sich nicht in Lindau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lindau (Bodensee) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Lindau (Bodensee) ist eine große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises im bayrischen Regierungsbezirk Schwaben. Die Stadt liegt im und am östlichen Teil des Bodensees am Dreiländereck Deutschland-Österreich-Schweiz am Nordufer. Lindau hat eine Fläche von 33,06 km² und 25.547 Einwohner. Zu der Stadt gehören 48 Gemeindeteile und es gibt sechs Gemarkungen auf dem Gemeindegebiet von Lindau. Die historische Altstadt liegt im Stadtteil Insel und steht insgesamt unter Denkmalschutz. Die Insel hat 0,69 km² und ist durch einen Eisenbahndamm und eine Straßenbrücke mit dem Festland verbunden. Die Stadt Lindau verfügt gemeinsam mit den Gemeindeteilen Schachen, Aeschach, Reutin und Zech über 12 km Bodenseeufer. Die Inselstadt ist ein bedeutendes Fremdenverkehrszentrum am Bodensee und hat neben ihrer Bedeutung für den Tourismus auch ein attraktiver und verkehrsgünstig gelegener Gewerbestandort. Sehenswürdigkeiten in Lindau sind beispielsweise die weltbekannte Hafeneinfahrt mit dem Leuchtturm und dem Bayrischen Löwen, sowie die mittelalterlichen Türme der Stadt, die beiden Hauptkirchen und das „Haus zum Cavazzen“ indem das Stadtmuseum untergebracht ist.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Bregenzer Str. 4-12
88131 Lindau (Bodensee)

Liegenschafts- und Bauamt:
Bregenzer Straße 8
Lindau (Bodensee)

Grundbuchamt:
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

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